Bald fallen auch für Importe aus Neuseeland die Zollschranken. Am 9. Juli dieses Jahres haben die EU
und Neuseeland ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Es wird erwartet, dass die EU-Wirtschaft
erheblich von diesem Abkommen profitiert, da rund 140 Millionen Euro an Zoll wegfallen dürften.
Der Abbau der Handelsbarrieren wird voraussichtlich dazu führen, dass der bilaterale Handel
zwischen der EU und Neuseeland innerhalb eines Jahrzehnts um bis zu 30 % wächst. Für die EU-Exporte bedeutet dies eine mögliche jährliche Steigerung von bis zu 4,5 Milliarden Euro.
Darüber werden die Investitionen der EU in Neuseeland möglicherweise um bis zu 80 % steigen.
Die heimische Landwirtschaft wird trotzdem geschützt. Für einige Milchprodukte, Rind- und
Schaffleisch sowie Ethanol und Zuckermais werden Zollkontingente eingeführt, die den zollfreien
Import mengenmäßig begrenzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt dieses Abkommens sind die enthaltenen
Nachhaligkeitsverpflichtungen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Abkommen die Einhaltung des
Übereinkommens von Paris vorsieht. Das Übereinkommen von Paris ist ein internationales
Abkommen zur Bekämpfung des Klimawandels, das von fast allen Ländern der Welt unterzeichnet
wurde. Indem das Abkommen die Einhaltung dieser Verpflichtungen einschließt, demonstrieren die
EU und Neuseeland ihr Engagement für umweltfreundliche und nachhaltige Handelspraktiken.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Abkommen festgelegt ist, bezieht sich auf die Achtung
grundlegender Arbeitnehmerrechte. Dies bedeutet, dass beide Parteien sicherstellen, dass
Arbeitsstandards und -bedingungen eingehalten werden, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen
zu gewährleisten.
Bevor das Abkommen in Kraft tritt, müssen sowohl das Europäische Parlament als auch die
neuseeländische Seite das Ratifizierungsverfahren abschließen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen
ist, kann das Abkommen angewendet werden und die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU
und Neuseeland könnten einen bedeutenden Schub erfahren.
Weitere Informationen auf der Seite der Europäischen Kommission.