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Amazon Global Logistics – folgende Punkte aus Zollsicht beachten plus Interviews für Handelsblatt und ntv Telebörse

Amazon Global Logistics (kurz: AGL) bietet Onlinehändlern mit Verkäufen auf Amazons hauseigener Plattform eine großartige Möglichkeit, Waren aus Drittländern kostengünstig und effizient zu importieren. In diesem Artikel geht es um die tatsächliche Umsetzung aus Zollsicht und die Vermeidung von möglichen zollrechtlichen Risiken im Rahmen einer späteren Zollprüfung.

Wie können die Transport -und Verzollungsdienstleistungen in Anspruch genommen werden?

Die Buchung des globalen Logistikservices ist denkbar einfach und kann direkt im Sellercentral des Amazon Accounts vorgenommen werden.  Die Einrichtung des „eingetragenen Importeurs“ ist hier ein erster notwendiger Schritt.  Für deutsche Unternehmen werden die Warenimporte auf dem Seeverkehr über den Hafen in Rotterdam abfertigt. Hier arbeitet Amazon mit den Dienstleistern Regional-Express und Wispex Fiscal NL B.V. zusammen, die letztliche die Verzollung der Ware an der niederländischen Grenze abwickeln. Die entsprechenden Vollmachten sind deshalb vorab zu unterschreiben.

Interviews mit dem Handelsblatt  und der NTV Telebörse am 11.02.2022– ist AGL derzeit ein no brainer ?

Durch die Nutzung von AGL haben v.a. kleinere und mittelgroße Onlinehändler nun die Möglichkeit, Waren zu Frachtraten in die Europäische Union zu importieren, die Ihnen aufgrund von fehlendem Importvolumen andernfalls häufig verwehrt bleiben. So berichten unsere  Mandanten von traumhaften Frachtraten von 7.500 Euro für einen Seecontainer, währenddessen andere Speditionen hier derzeit 15.000 Euro verlangen. Hinzu kommt, dass das komplette Raumvolumen des Containers durch den Verzicht auf den Transport auf Paletten ausgenutzt werden kann.

Hier geht’s zum Interview mit dem Handelsblatt, dem Morning Briefing für die Ohren vom Handelsblatt und die Onlineversion des Interviews mit der ntv Telebörse

https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Amazon-will-Marktmacht-mit-eigener-Spedition-ausbauen-article23117271.html
Was ist bei der Verzollung nun anders?

Hier gilt es eine Besonderheit zu beachten- die sog. Fiskalverzollung. Für deutsche Händler bedeutet dies, dass die Ware in den Niederlanden in den zollrechtlich, jedoch nicht umsatzsteuerrechtlich freien Verkehr überführt wird. Über die Ware darf nach der Verzollung in den Niederlanden frei verfügt werden.  Hierzu benötigt es einen sog. Fiskalvertreter wie die Wispex Fiscal NL B.V. In Deutschland ansässige Händler haben damit nur die Einfuhrabgabe Zoll, jedoch keine Einfuhrumsatzsteuer in den Niederlanden zu entrichten.

Welche zollrechtlichen Fallstricke sollten proaktiv vermieden werden?

Der Importprozess einer Ware unter Nutzung von AGL unterscheidet sich in Bezug auf die Aufmachung der Handelspapiere aus Käufersicht nicht von der eines klassischen Importes z.B. über  Hamburg. Auch hier sind Handelsdokumente , wie die Handelsrechnung und Packliste zur Verfügung zu stellen. Die primäre Kommunikation erfolgt  jedoch üblicherweise direkt mit dem Verkäufer der Ware. Bezüglich dem Aufbau der Handelsrechnung sollte aus Verkäufersicht darauf geachtet werden, dass die Rechnungsnummer fortlaufend ist und die Ware ausreichend bezeichnet wurde, damit auch ein Dritter, wie z.B. ein Zöllner, später Nämlichkeit zwischen der Rechnung und dem physischen Import der Ware herstellen kann.  Wichtig ist darüber hinaus auch Vorgaben zur anzuwendenden Zolltarifnummer, aber auch der Artikelbezeichnung zu machen. Niemand kennt euer Produkt so gut wie ihr selbst, deshalb liegt es auch in eurem Verantwortungsbereich die Warentarifnummer vorzugeben.

Importdokumente als Nachweis gegenüber dem Zoll aufbewahren!

Bei Verzollungen in den Niederlanden ist es noch einmal wichtiger, die Verzollungsdokumente inklusive der Handelsdokumente ordnungsgemäß, in Anbetracht von möglichen nachträglichen Zollprüfungen, aufzubewahren. Das gilt nicht nur für AGL, sondern für alle Fiskalverzollungen über die Niederlande. Es muss klar sein, dass der deutsche Zoll derzeit nicht die Möglichkeit hat, Verzollungen über andere Mitgliedstaaten der EU, wie den Niederlanden, elektronisch einzusehen. Sollten bestimmte Transaktionen an Kreditoren in der Finanzbuchhaltung später durch den Zollprüfer geprüft werden, ist es wichtig die ordnungsgemäße Verzollung beweisen zu können. Dies gelingt, indem ihr zum einen die Verzollungsdokumente aufbewahrt, aber eben auch Referenz zwischen der Buchung und dem Zollbescheid darstellen könnt. Es ist also darauf zu achten, dass die Rechnungsnummer ordnungsgemäß in der niederländischen Verzollung angegeben wurde und sich diese in der Finanzbuchhaltung auch wieder findet.

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