Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO wird 15 Jahre ! (K)eine Erfolgsgeschichte ?

Seit 2008 gibt es ihn, den „Authorized Economic Operator“, oder auf deutsch: den „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“, kurz „AEO“. 
Zeit, einmal kurz zu schildern, um was es da eigentlich geht. Wer den Status eines AEO besitzt, gilt in den Augen der Zollverwaltung als besonders vertrauenswürdig und zuverlässig. Dafür kann er eine Reihe von Vergünstigungen bei der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Auch bei speziellen Vereinfachungen und Bewilligungen hat der AEO gewisse Vorteile. 

Allerdings gibt es den AEO nicht umsonst. Um den Status zu erlangen, muss einen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt stellen und einen sehr umfangreichen Fragenkatalog beantworten. Dieser gliedert sich in 6 Teile: 

Teil I: Allgemeine Informationen über das Unternehmen 
Teil II: Bisherige Einhaltung der Zollvorschriften 
Teil III: Buchführung und Logistik 
Teil IV: Zahlungsfähigkeit 
Teil V: Praktische und berufliche Befähigungen 
Teil VI: Sicherheitsanforderungen 

Insgesamt umfasst der Katalog 100 Fragen. Da wird das Unternehmen quasi vom Zoll durchleuchtet.  

Es gibt drei Arten der AEO-Bewilligung: 
1. Zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC) – das ist die gängigste Bewilligung 
2. Sicherheit (AEOS) 
3. Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit (AEOC und AEOS) 

Und welche Vorteile bietet das Verfahren? 

Bei einer Vielzahl von Bewilligungen und Vereinfachungen ist der AEOC-Status zwingend vorgeschrieben. 
So kann beispielsweise die Zollanmeldung durch Anschreibung in der Buchführung des Unternehmens bei gleichzeitiger Gestellungsbefreiung der Ware bewilligt werden. Eine Fahrt zum Zollamt erübrigt sich dadurch.  

Interessant ist auch die Zulassung der sogenannten Eigenkontrolle. So ist es möglich, dass das Unternehmen bestimmte Zollformalitäten selbst erledigt, die Höhe der Abgaben selbst ermittelt und bestimmte Kontrollen unter zollamtlicher Überwachung durchführt.  Für einen festgelegten Zeitraum werden dann die Zollabgaben in einer Summe dem Hauptzollamt mitgeteilt und innerhalb einer Frist bezahlt. Das sind nur zwei Beispiele. Daneben müssen für etliche Vereinfachungen und Bewilligungen AEO-Kriterien teilweise erfüllt werden. 

Aber Achtung: natürlich lohnt sich so etwas nicht für jedes Unternehmen. Denn der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen. Und die Zeit- und Personalressourcen muss man erst einmal haben. Aber wenn Vereinfachungen in Anspruch genommen werden wollen, ist der AEO eine Überlegung wert.  

Übrigens kostet die Bewilligung keine Gebühren. Mittlerweile gibt es in Deutschland 6.388 Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, über 17.000 sind es insgesamt.