Allgemeine Auftragsbedingungen
Die Bearbeitung von Aufträgen, die der ZOLLCOACHING GmbH (nachfolgend „ZOLLCOACHING“) erteilt wurden, erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Auftragsbedingungen:
1. Gegenstand und Umfang des Auftrags
1.1. Gegenstand und Umfang des Auftrags ergibt sich aus dem vom Auftraggeber über die Plattform ZOHO Bookings ZOLLCOACHING gesondert erteilten Auftrag. Der Auftrag wurde von ZOLLCOACHING angenommen und dem Auftraggeber gegenüber bestätigt. Darüberhinausgehende Leistungen sind nicht Gegenstand des
Auftrags, es sei denn, dies wurde ausdrücklich so zwischen ZOLLCOACHING und Auftraggeber in Textform vereinbart.
1.2. Abhängig vom erteilten Auftrag kann eine Zollberatung und / oder ein Zollcoaching folgende Leistungen zu zollrelevanten Themen umfassen:
- aktuelle zollspezifische Fragen beim Import und Export
- Verzollung von Nicht- Unionsware
- Nachkontrollen durch den Auftraggeber (Haftungsrisiken)
- Nachvollziehbarkeit und Optimierung von zollrelevanten Vorgängen
- Hilfestellung für die Beantragung von Zolltarifnummern
- Weitere Beratungsleistungen, abhängig vom erteilten Auftrag
1.3. Sofern Schulungsleistungen beauftragt sind, dient dies dem Aufbau von internem Zollwissen und zur Implementierung von internen Zollprozessen. Die Schulungen können folgende Themen umfassen:
- Verzollungsablauf Import/Export von Waren
- Nachkontrollen durch den Auftraggeber
- Nachvollziehbarkeit und Optimierung von zollrelevanten Vorgängen
- Aufbau eines internen Kontrollsystems für Zollvorgänge
1.4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich einer zollrechtlichen Beratung im Einzelfall nach dem
Steuerberatungsgesetz und dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur eingeschränkt zulässig ist und nach dem erteilten Auftrag ausdrücklich nicht geschuldet wird.
Schwerpunkt von Beratungsleistungen sind kaufmännische bzw. wirtschaftliche und organisatorische Fragen. Die Beratungsleistungen können daher eine individuelle rechtliche bzw. steuerrechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater nicht ersetzen. Steuerliche Fragen und Auswirkungen hat der Auftraggeber durch fachkundige Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) auf eigen Verantwortung prüfen zu lassen.
1.5. ZOLLCOACHING ist berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags eigene oder externe Mitarbeiter sowie sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen. Sofern dadurch
zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich ZOLLCOACHING, zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
2. Vergütung
2.1. Der Auftraggeber schuldet die gesondert über die Plattform ZOHO Bookings vereinbarte Vergütung. Diese kann je nach Vereinbarung ein Pauschalhonorar oder
ein Zeithonorar auf Stundenbasis sein.
2.2. Die Abrechnung erfolgt zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen
Höhe.
2.3. Der Ersatz von sonstigen Aufwendungen, Reisekosten und Spesen von ZOLLCOACHING bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Dafür genügt Textform.
2.4. Die Vergütung wird vorab in voller Höhe vor Durchführung des Auftrags fällig und ist unmittelbar nach Zahlungsaufforderung zu bezahlen.
3. Zeit und Ort der Leistungserbringung
3.1. ZOLLCOACHING bestimmt Arbeitsort und Arbeitszeit eigenverantwortlich. Telefonate und Videogespräche erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber.
3.2. Für ein Zollcoaching kann vom Auftraggeber ein bestimmtes Zeitkontingent (z.B. 10 Stunden pro Woche / pro Monat) beauftragt werden. Das Zeitkontingent beinhaltet das Abhalten von digitalen Coaching-Calls, deren Vorbereitungen -und Nachbereitungen, das Erstellen von allgemeinen Arbeitshilfen und Checklisten oder die Ausarbeitung eines internen Kontrollsystems für den Zollablauf.
3.3. Wird ein Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, vereinbaren die Vertragsparteien einen zeitnahen Ersatztermin. Andernfalls gilt der betroffene Termin als durchgeführt, wenn die Absage vom Auftraggeber erfolgt und er diese zu vertreten hat.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ZOLLCOACHING alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die
erst während der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
4.2. Auf Verlangen von ZOLLCOACHING hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und
mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
5. Verschwiegenheit
5.1. ZOLLCOACHING ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, dass der Auftraggeber
ZOLLCOACHING von dieser Schweigepflicht ausdrücklich entbindet oder ZOLLCOACHING gesetzlich oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher
Anordnung zur Erteilung von Auskünften verpflichtet ist. In diesem Fall wird ZOLLCOACHING den Auftraggeber davon unverzüglich unterrichten. Diese
Schweigepflicht gilt auch über die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
5.2. ZOLLCOACHING trägt dafür Sorge, eine entsprechende Verschwiegenheitsverpflichtung auch ihren Mitarbeitern und Beauftragten aufzuerlegen.
6. Haftung
6.1. ZOLLCOACHING erbringt ihre Leistungen mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Sie haftet jedoch nicht für Vermögensschäden, die durch ihre Leistung entstehen, es sei denn diese beruhen auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von ZOLLCOACHING, ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter. Ebenso haftet ZOLLCOACHING für die Verletzung von Pflichten, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (Kardinalspflichten), dabei ist die Haftung auf die Höhe typisch vorhersehbarer Fehler beschränkt.
6.2. ZOLLCOACHING weist darauf hin, dass kein bestimmter Erfolg geschuldet wird. ZOLLCOACHING erfüllt Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen,
kann aber unter keinen Umständen gewährleisten, dass Zollbehörden oder andere Dritte einem Rat oder einer Handlungsempfehlung von ZOLLCOACHING folgen, eine von ihr vertretene Ansicht teilen oder nicht teilen. Zum einen kann eine Entscheidung einer Zollbehörde von subjektiven und damit schwer vorhersehbaren Erwägungen abhängig sein. Zum anderen kann der Behörde bei einer Entscheidung im Einzelfall ein Ermessen eingeräumt sein. Vor diesem Hintergrund ist jegliche Haftung von ZOLLCOACHING für ein bestimmtes Ergebnis bzw. für einen bestimmten Erfolg ausgeschlossen.
7. Datensicherheit
ZOLLCOACHING wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten des Auftraggebers treffen und
laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.
8. Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen / Löschung von Daten
ZOLLCOACHING wird alle ihr zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und gegen den unbefugten
Zugriff Dritter schützen. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung sind diese unaufgefordert zurückzugeben. Entsprechende Daten werden auf Anforderung
gelöscht.
9. Verarbeitung von Daten des Auftraggebers
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers richtet sich nach den gesonderten Datenschutzhinweisen, die hier eingesehen werden können.
10. Unterrichtung des Auftraggebers per E-Mail
10.1. Soweit der Auftraggeber eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass ZOLLCOACHING mit ihm ohne Einschränkungen per E-Mail
kommunizieren kann. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist.
10.2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass E-Mails auch dann in den Spam-Ordner verschoben werden können, wenn sie von seriösen Absendern stammen. Er wird daher auch diesen Ordner regelmäßig auf Eingänge prüfen und die Einstellungen seines E-Mail-Programms ggfls. anpassen.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.
11.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von ZOLLCOACHING, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.